SEPA-Lastschriftverfahren kurz ELV
FAQ rund um das SEPA-Lastschriftverfahren
Im SEPA-Lastschriftverfahren (kurz ELV = Elektronisches Lastschriftverfahren) legitimieren Karteninhaber Zahlungen mit Ihrer Unterschrift.
Bei diesem Verfahren wird ein SEPA-Lastschriftmandat mithilfe der Kartendaten zur Belastung von Zahlbeträgen per SEPA-Lastschrift erteilt. Bei nachfolgenden Zahlungen kann die Unterschrift fallweise entfallen.
- Warum SEPA-Lastschrift (ELV = Elektronisches Lastschriftverfahren)?
Ihr Händler bietet Ihnen als Kartenzahler mehrere Bezahlmöglichkeiten an. Sie können entscheiden, welche Zahlart für Sie die Passende ist. SEPA-Lastschrift per ELV ist ein schnelles, kostengünstiges und unkompliziertes Zahlverfahren.
Zusätzlich profitieren Sie als Kartenzahler von der Möglichkeit, eine Zahlung per SEPA-Lastschrift innerhalb von acht Wochen zurückweisen zu können.
Unternehmen, die SEPA-Lastschrift anbieten, signalisieren das mit diesem Akzeptanzzeichen:
- Was kann ich tun, wenn ich nicht per Unterschrift und SEPA-Lastschrift bezahlen möchte?
Sie haben die Möglichkeit, am Kartenterminal Ihre Präferenz auszuwählen.
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Drücken Sie am Kartenterminal zuerst die Taste mit der Beschriftung „Auswahl“ bevor Sie Ihre Karte präsentieren.
- Erst danach stecken oder präsentieren Sie Ihre girocard in das/dem Kartenterminal.
- Auf dem Display des Kartenterminals wird danach eine Liste der zur Auswahl stehenden Zahlverfahren angezeigt.
- Wählen Sie das von Ihnen gewünschte Verfahren oder nutzen Sie ein anderes, vom Unternehmen akzeptiertes Zahlungsmittel.
Diese Auswahl-Liste kann bei jeder Karten-Zahlung erneut von Ihnen angefordert werden.
- Wie kann ich ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat widerrufen?
Ein einmal erteiltes SEPA-Lastschriftmandat kann nicht widerrufen werden, da es als Grundlage zur Abwicklung der damit ausgeführten Transaktionen dient. Das SEPA-Lastschriftmandat kann entsprechend den SEPA-Regelungen nur gegen künftige Verwendung gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schrift- bzw. Textform. Bitte richten Sie Ihre Kündigung unter Angabe der Mandats-ID (auch M-ID, siehe Beleg) an:
PAYONE GmbH
SEPA-Lastschrift
Lyoner Straße 15
60528 Frankfurt am Main
E-Mail: sepa-lastschrift@payone.com
Ihre Rechte zum SEPA-Lastschriftmandat sind in einem Merkblatt enthalten, das bei Ihrem Kreditinstitut angefordert werden kann. Weitere Informationen zu Ihren Rechten bezüglich des SEPA-Lastschriftmandats erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut, der Deutschen Kreditwirtschaft oder der Bundesbank.
FAQ rund um REVOLV®
- Was ist REVOLV®?
REVOLV® ist das Bezahlen mit der girocard im SEPA-Lastschriftverfahren in Verbindung mit einem ELV-Dauermandat, d. h. Sie erteilen bei der Zahlung mit Ihrer Unterschrift ein ELV-Lastschriftmandat, das fortan auch für nachfolgende Zahlungen genutzt werden kann (ELV-Dauermandat).
Zahlungen mit Ihrer girocard-Karte werden wie bisher zeitnah Ihrem Konto belastet. Die gewohnte, maximale Sicherheit bleibt gewährleistet: Bei einem gemeldeten Kartendiebstahl (siehe www.kuno-sperrdienst.de) wird die Karte abgelehnt.
- Welche Vorteile hat REVOLV®?
Mit girocard oder Kreditkarte zu zahlen ist seit Jahrzehnten eine alltägliche Gewohnheit. Karte ins Terminal stecken und mit PIN oder Unterschrift die Zahlung legitimieren. Ebenso alltäglich und noch bequemer ist das Bezahlen mit REVOLV®.
REVOLV® steigert den Komfort beim Bezahlen im SEPA-Lastschriftverfahren. Mit Ihrer einmal erteilten Unterschrift können auch nachfolgende SEPA-Lastschriftzahlungen bei teilnehmenden Unternehmen ohne erneute Unterschrift durchgeführt werden - schnell, diskret und komfortabel.
Zusätzlich profitieren Sie als Kartenzahler von der Sicherheit im Falle einer unrechtmäßigen Belastung per SEPA-Lastschrift auf Ihrem Girokonto: Diese können Sie innerhalb von acht Wochen ab Belastungsdatum eigenständig zurückweisen. Anders als bei unrechtmäßig erfolgten Belastungen im girocard-Verfahren, wo immer eine Kontaktaufnahme mit ihrem kontoführenden Institut erforderlich ist, ist eine Lastschrift-Rückgabe idR. ohne persönliche Kontaktaufnahme mit Ihrem kontoführenden Institut möglich: Nutzen Sie dazu die Lastschrift-Rückgabe-Funktion im Online-Banking Ihres kontoführenden Instituts.
- Wie bezahle ich mit REVOLV®?
Bei Händlern, die REVOLV® akzeptieren und dies mit dem SEPA-Lastschrift-Akzeptanzzeichen bewerben, können Sie mit Ihrer girocard einfach, bequem und schnell mit REVOLV® zahlen.
Liegt aus einer vorherigen Zahlung mit Unterschrift ein noch gültiges Mandat vor (ELV-Dauermandat), wird mittels der Mandatsverwaltung bei nachfolgenden Zahlungen mit derselben Karte auf das bereits bestehende Mandat referenziert. So entfällt die Notwendigkeit zum erneuten Unterschreiben. Ermöglicht wird dies mit der, auf dem Kartenzahlungsbeleg angedruckten, eindeutigen SEPA-Mandats-ID, die auf ein bereits erteiltes Mandat referenziert.
Fallweise kann es in Ausnahmefällen zu einer PIN-Eingabeaufforderung kommen oder ein neues SEPA-Lastschriftmandat wird angefordert, bspw. bei höheren Zahlbeträgen. Mit jedem neuen SEPA-Lastschriftmandat verliert ein zuvor erteiltes SEPA-Lastschriftmandat seine Gültigkeit. Das neue Mandat ist durch Unterschrift zu bestätigen. Die Anzeige im Kartenterminal und/oder auf dem Belegtext informiert darüber entsprechend.
- Ich besitze mehrere Karten (girocards) zu meinem Konto. Muss ich für jede Karte ein eigenes Mandat erteilen?
Ja, ein Mandat ist gem. SEPA-Lastschrift-Regelwerk an eine Karte gebunden. Auch wenn bspw. die digitale Kartenvariante im Wallet Ihres Smartdevice der herkömmlichen Plastik-Karte stark ähnelt, ist es doch eine eigenständige Karte. Somit muss mit jeder Karte ein eigenes Mandat erteilt werden. Ein zuvor mit einer anderen Karte erteiltes Mandat verliert dadurch nicht seine Gültigkeit, sodass nachfolgende Zahlungen ohne erneute Unterschrift mit beiden Karten möglich sein werden.
Sollten sich im Rahmen eines Karten-ReNewal (einer Neuausgabe einer Folgekarte) eine Eigenschaft Ihrer girocard-Karte verändert haben, werden Sie auch in dem Fall für die neue Karte ein eigenes Mandat neu erteilen müssen.
Eine geänderte Eigenschaft liegt bspw. vor, wenn anstelle dem bisherigen CoBadge von Ihrem kartenausgebenden Institut auf der neuen Karte ein anderes CoBadge aufgebracht wurde.
Nachfolgend exemplarisch einige girocard-Kartenversionen mit unterschiedlichen CoBadges:
Quelle: www.girocard.eu
- Muss ich bei jedem Händler erneut unterschreiben?
Ausgewählte Unternehmen nutzen ein erteiltes ELV-Dauermandat im Netzverbund, sodass nachfolgende Zahlungen auch bei diesen teilnehmenden Unternehmen im selben Netzverbund per REVOLV® erfolgen können. Hierzu werden keinerlei Personen- und/oder Kartendaten zwischen den teilnehmenden Unternehmen ausgetauscht. Einzig die bei der Mandatserteilung vom System generierte SEPA-Mandats-ID wird vom Terminal auf dem Kartenzahlungsbeleg nachfolgender Lastschrift-Zahlungen angedruckt.
Die Unternehmen signalisieren ihre Teilnahme an einem Netzverbund mit einem erweiterten SEPA-Lastschrift-Akzeptanzzeichen:
- Ich habe an meiner girocard die kontaktlos-Funktion deaktivieren lassen. Bleiben SEPA-Lastschriftzahlungen dennoch möglich?
In dem Fall sollte die Karte nur noch kontaktbehaftet eingesetzt werden können. Das gilt dann auch für das SEPA-Lastschriftverfahren. Sollten weiterhin kontaktlos-Zahlungen möglich sein, wenden Sie sich bitte an Ihr kartenausgebendes Institut.
- Wie sicher ist REVOLV®?
Die gewohnte, maximale Sicherheit bleibt bei REVOLV® mit ELV-Dauermandat gewährleistet: Bei einem gemeldeten Kartendiebstahl (siehe www.kuno-sperrdienst.de) ist eine Zahlung mittels REVOLV® nicht möglich.
Auch der Zahlerschutz in Form des Erstattungsrechtes gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut besteht bei REVOLV® mit ELV-Dauermandat unverändert.
- Ich habe per Lastschrift gezahlt, aber die daraus resultierende Abbuchung wurde von meiner Bank nicht durchgeführt. An wen kann ich mich wenden?
Mit dem Einzug der offenstehenden Forderung wurde die Credit & Collections Service GmbH (CCS) beauftragt, die somit in dieser Angelegenheit ihr ausschließlicher Ansprechpartner ist. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.
FAQ zum Thema Sicherheit und Datenschutz
- Was muss ich bei Verlust oder Diebstahl meiner girocard tun?
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Karte sollten Sie umgehend Ihre Karte sperren lassen.
- Wenden Sie sich umgehend an die nächste Polizeidienststelle. Dies geht auch online unter: https://portal.onlinewache.polizei.de/de/. Die Polizei meldet den Verlust in den zentralen Kartensperrdienst KUNO ein. Damit sind Sie gegen unberechtigte Zahlungen im Unterschriftsverfahren abgesichert.
- Sperren Sie Ihre Karte zusätzlich gegenüber Ihrem Kreditinstitut über den Online-Sperr-Notruf oder telefonisch über die Sperr-Notruf-Nummer: 116 116. Damit sind Sie auch abgesichert, wenn Ihre PIN „ausgespäht“ wurde
- Was passiert mit meinen Daten bei einer SEPA-Lastschrift-Zahlung?
PAYONE ist der Partner, der dem Unternehmen das Kartenterminal zur Verfügung stellt. Ihre Daten werden bei einer Kartenzahlung über die Infrastruktur der PAYONE gesendet und verarbeitet. Ihre Daten speichert und verarbeitet PAYONE hauptsächlich zur Vertragsdurchführung, also zur Abwicklung Ihrer Zahlung(en). Darüber hinaus sind vertragliche und gesetzliche Pflichten zu erfüllen, die es erforderlich machen können, dass PAYONE die Zahlungs-, Karten- und Mandatsdaten speichert. Diese Pflichten können sein:
- Erfüllung handels- und steuerrechtlicher, sowie sonstiger Aufbewahrungspflichten (z. B. Aufbewahrung buchhaltungsrelevanter Daten für 10 Jahre)
- Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften
- Abwicklung von Rücklastschriften
- Sollte eine Speicherung der Daten für die Erfüllung vertraglicher oder besonderer gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich sein und der Zweck ihrer Speicherung entfallen sein, werden die Daten umgehend gelöscht.
Detaillierte Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten bei der Abwicklung bargeldloser Zahlungen finden Sie auf der Datenschutz-Informationswebseite für Karteninhaber.