Die Pflicht zur Eintragung trifft nur juristische Personen des Privatrechts und im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften sowie rechtsfähige Stiftungen. Eintragungspflichtig sind: e.V., rechtsfähige Vereine, AG, KGaA, GmbH, UG, eG, SE, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen, KG, OHG, PartG und rechtsfähige Stiftungen.
NICHT eintragungspflichtig sind: Einzelunternehmen, GbR, e.K., Gemeinschaften (z.B. WEG), nicht-rechtsfähige Vereine, juristische Personen des öffentlichen Rechts (Anstalten und Körperschaften), Unternehmen in Gründung (z. B. GmbH i.G.), Erbengemeinschaften