Kartenlesegeräte für bargeldloses Bezahlen
Moderne Kartenlesegeräte inkl. Akzeptanzvertrag
Bargeldlos bezahlen wird seit Jahrzehnten gern genutzt, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben. Das gilt vor allem bei größeren Beträgen - hier wird schon länger kaum noch Bargeld eingesetzt. Nur bei kleineren Beträgen bis etwa 50 € spielt Bargeld im deutschen Einzelhandel oder der Gastronomie eine noch einigermaßen bedeutende Rolle. Doch die Beliebtheit der bargeldlosen Zahlungen nimmt auch bei kleineren Beträgen stetig zu. Bereits seit 2019 übersteigt das Volumen der bargeldlosen Zahlungen das Volumen der Bargeldumsätze an den deutschen POS (Point of Sale – also den Verkaufspunkten).
Diesen existierenden deutschen Trend hin zum bargeldlosen Bezahlen auch bei kleineren Beträgen hat die Corona-Pandemie nun noch einmal deutlich verstärkt. Denn bargeldlos bezahlen ist hygienischer als Bargeld – gerade wenn kontaktlos ohne PIN-Eingabe bezahlt werden kann. Deshalb gilt: Wer am POS immer noch auf die Möglichkeit, bargeldlos und kontaktlos zu bezahlen verzichtet, riskiert für die nahe Zukunft die bargeldlosen Kunden zu verlieren – und damit Umsätze!
Höchste Zeit also, sich als Händler oder Dienstleister mit den bargeldlosen Bezahlmöglichkeiten vertraut zu machen.
Unter „bargeldlos bezahlen“ verstehen viele zunächst die Kartenzahlung am EC-Gerät. Der Oberbegriff bargeldlose Zahlungen umfasst allerdings noch weitere Formen der bargeldlosen Bezahlung - und ist älter als girocard und EC-Kartenterminal.
Die unkomplizierte Abbuchung der Telefongesellschaft per Lastschriftverfahren, Zahlungen größerer Beträge per Euroscheck oder die praktische Banküberweisung einer Handwerker-Rechnung sowie der Lohneingang auf dem eigenen Girokonto: All diese komfortablen bargeldlosen Zahlungen sind schon länger nützlich und beliebt, als es EC-Geräte und EC-Karten gibt.
Zu den erwähnten bargeldlosen Zahlungsarten Scheck, Überweisung und Lastschriftverfahren kommen die bargeldlosen Zahlungsarten, die eine Zahlung am Kartenterminal am POS so komfortabel machen:
Außerdem existieren weitere bargeldlose Zahlungsarten wie PAYONE Paylink, bei denen Kunden einen Link zugesendet bekommen, über den sie zahlen können. Ein Paylink kann in einem Online-Shop zur bargeldlosen Zahlung angeboten werden; möglich ist das aber auch an einem POS. Der Paylink am POS ermöglicht es dem Kunden beispielsweise, direkt auf der Verkaufsfläche ein Produkt zu erwerben. Dann muss er nicht an der Kasse anstehen – ein Komfortgewinn für den Kunden.
Ein Bezahlterminal, auch Kartenterminal, EC-Terminal oder POS-Terminal genannt, wickelt Zahlungen per Karte (also girocard, andere Debitkarten sowie Kreditkarten) oder Smartphone ab. Kartenzahlungen erfolgen über den Kartenchip wahlweise per Stecken der Karte ins Gerät oder via kontaktloser near-field-communication Zahlung (kurz NFC, zu Deutsch „Nahfeldkommunikation“), also dem Vorhalten der Karte ans EC-Terminal. Prinzipiell können die meisten heutigen EC-Geräte weiterhin den Karten-Magnetstreifen auslesen. Da viele Karten heutzutage jedoch auf diesen Magnetstreifen verzichten, spielt diese Zahlungsweise im Alltag kaum noch eine Rolle. Zahlungen mit dem Smartphone, das sogenannte Mobile Payment, erfolgen grundsätzlich über die NFC-Technologie.
Neben der Hard- und Software des Bezahlterminals ist eine weitere Komponente zwingend erforderlich: Um Zahlungen abwickeln zu können, müssen Händler und Dienstleister einen sogenannten Zahlungsdienstleistungsvertrag (auch Akzeptanz- oder Service-Vertrag genannt) mit Anbietern wie PAYONE, Deutschlands größtem Zahlungsdienstleister, abschließen. Vergleichbar ist dieser Vertrag mit einem Mobilfunkvertrag, der das Telefonieren mit einem Mobiltelefon erst ermöglicht.
Dieser Vertrag bestimmt auch im Wesentlichen die Kosten für die bargeldlose Zahlungsabwicklung. Mehr noch als technische Features und Ausstattung des eigentlichen Terminals.
Moderne Kartenlesegeräte inkl. Akzeptanzvertrag
Für Kunden und Händler sind im bargeldlosen Zahlungsverkehr mehrere Sicherheitsvorkehrungen eingebaut. Diese verhindern den Zugriff auf Zahlungs- und Kundendaten sowie deren Missbrauch. Die Kommunikation zwischen Händler und Zahlungsdienstleister läuft beispielsweise über sichere Internetverbindungen, die Zugriff auf den Datenaustausch nicht zulassen. Auch die technische Infrastruktur beim Zahlungsdienstleister erfüllt höchste Sicherheitsanforderungen. Dort vorhandene Sicherheitsvorkehrungen erlauben das unberechtigte Entwenden von Kunden- und/oder Zahlungsdaten ebenfalls nicht.
Beim Einsatz von Karten oder Zahlungs-Apps (auf dem Smartphone) gelten vom Kartenausgeber (Bank oder Kreditkartenunternehmen) festgelegte Grenzen. Ab bestimmten Beträgen (meist sind das 50 €) muss der Kunde die Zahlung z. B. per PIN oder Unterschrift autorisieren. Außerdem sind für Zahlungen Höchstbeträge festgelegt, die täglich oder wöchentlich möglichen Zahlungsbeträge begrenzen. Dies ist bei Kartenverlust (auch bei Diebstahl) relevant, da der mögliche Schaden für Kunden und/oder Bank durch diese Grenzen beschränkt wird. Karteninhaber können bei Kartenverlust jeden Schaden abwenden, wenn Sie beim Sperr-Notruf (Tel.: +49 116 116) den Verlust der Karte melden.
Die Zahl der Kunden, die aus Gewohnheit kein Bargeld bei sich tragen, wächst stetig. Diese sind für den Händler nicht verloren, wenn sie bargeldlos bezahlen können. Aber es gibt noch mehr Gründe, bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten anzubieten.
Für Händler und Dienstleister vergrößert sich das Komfort-Potential der bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten noch deutlich durch die direkte Anbindung an ein Warenwirtschafts- oder Kassensystem.
Generell schätzen Kunden besonders, dass der bargeldlose Bezahlvorgang schnell und unkompliziert ist - und beim kontaktlosen Bezahlen darüber hinaus auch noch hygienischer. Weitere Vorteile der Kartenzahlung sind:
Als Kundenservice ist bargeldloses Bezahlen also mittlerweile unverzichtbar – gerade auch bei kleineren Beträgen.