Kassensysteme für die Selbstständigkeit
Kassensysteme von Tillhub für Ihre bargeldlosen Bezahlvorgänge.
Der Volksmund irrt, wenn er sagt: "Wer nichts wird, wird Wirt". Diese unbedachte Äußerung legt nahe, dass kein besonders Know-how erforderlich ist, um ein eigenes Restaurant zu eröffnen. Doch nichts liegt der Wirklichkeit ferner: Der Erfolg im Gaststättengewerbe fußt auf einer ganzen Reihe von Faktoren, Kenntnissen und Fertigkeiten.
Business-Plan & Finanzierung, Konzept, Standort, Markt und Marktumfeld, Zielgruppe, Mitarbeitende und deren Führung, Warenbeschaffung und deren Qualität, Buchhaltung und viele weitere Faktoren sind zu berücksichtigen. Zudem gilt es, sehr genau vorzubereiten, zu analysieren und definieren, wie das Grundkonzepts des Restaurants gestaltet sein sollte, um sich inmitten starker Konkurrenz erfolgreich zu etablieren.
In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten Erfolgsfaktoren und Voraussetzungen, zum Traum vom eigenen Restaurant.
Die meisten Ratgeber sind sich einig: Bei der Existenz-Gründung ist das richtige Grundkonzept bzw. die Geschäftsidee ein wichtiger - wenn nicht der wichtigste - Erfolgsfaktor für ein Restaurant oder jede andere Gastronomie. Das ist grundsätzlich auch richtig. Als angehender Restaurantbesitzer lohnt sich deshalb ein detaillierter Blick darauf, was Konzepte alles umfassen können bzw. sollten.
Weiter gefasste Definitionen des Begriffs Restaurant-Konzept beinhalten Faktoren wie Businessplan und Finanzierung über den Standort bis hin zur Gestaltung der Service-Kleidung, der Speisekarten und Speisenfolge, des Bestecks und der Teller und einer Menge mehr. Enger gefasste Definitionen beschränken sich darauf, eine generelle Richtung festzulegen. Wie umfangreich das eigene Konzept ausfallen sollte bzw. muss, ist nicht allgemeingültig zu beantworten.
Das Wichtigste: Das Konzept sollte zur Persönlichkeit des Betreibers passen. Ergibt eine Standortanalyse, dass bspw. ein mittelpreisiger Grieche für Familien das ideale Konzept für einen bestimmten Standort ist, der Inhaber oder die Inhaberin aber weder an Kindern noch griechischen Speisen Freude hat, kann das die Motivation für das operative Geschäft zumindest langfristig deutlich beeinträchtigen, wenn nicht das reine Geldverdienen im Fokus steht.
Ein Gastro-Konzept lässt sich nicht ohne Blick auf den Standort entwickeln. An einem von Tagestouristen frequentierten Ort sollte ein Restaurant entstehen, das zu dieser Zielgruppe passt. Es lohnt sich also, das Umfeld des Standorts genau zu analysieren.
Eine Standortanalyse umfasst folgende Faktoren:
Ergibt die Standortanalyse, dass ein Wunschkonzept aller Voraussicht nach nicht an den jeweiligen Standort passt, sollte entweder ein anderer Standort ins Auge gefasst oder das Konzept überdacht werden. Es ist nicht ratsam, sich auf einen bestimmten Standort oder ein Konzept 100 % festzulegen, wenn das Umfeld nicht analysiert wurde. Die Voraussetzungen müssen stimmen, denn es geht meist um sehr viel Geld.
Die benötigte Summe für die Restaurant-Eröffnung lässt sich verringern, wenn bspw. die teure neue Küchenausstattung geleast statt gekauft wird. Eine hohe Anfangsinvestition in Gastronomie-Kassensystem und Kartenterminal lässt sich durch Miet-Geräte vermeiden. Unabhängig davon, ob Teile der Ausstattung geleast oder gemietet werden: Die Wenigsten verfügen über das benötigte Startkapital, das zum Restaurant-Aufbau erforderlich ist. Oder die gesamte Summe für die Abstandszahlung, falls ein bereits bestehendes Restaurant übernommen werden soll.
Es muss davon ausgegangen werden, dass es dauert, bis ein Restaurant anläuft. Das gilt nicht nur bei einer Neueröffnung, sondern auch bei einer Übernahme. Hier ist zu erwarten, dass Umsätze zumindest vorübergehend sinken: Ein neuer Eigentümer muss existierende Kundschaft aufs Neue überzeugen.
In den ersten Monaten nach Eröffnung oder Übernahme übersteigen die Ausgaben also oft die Einnahmen. Auch bei einem grundsätzlich passendem Konzept, für das die langfristigen Aussichten gut sind. Folglich müssen Kapitalgeber gefunden werden, um die Einstandssumme und die Ausgaben für die Anlaufphase zu decken.
Um Kapital einzuwerben, ist immer ein Geschäftsplan (allgemein gebräuchlich ist der englische Begriff Businessplan) der Ausgangspunkt. Das gilt nicht nur bei einer Neugründung, sondern auch für eine Restaurant-Übernahme. Wer selbst keinen Businessplan erstellen kann, sollte sich einen externen Berater suchen. Allerdings ist nicht jeder Berater ausreichend erfahren bzw. für die Gastronomie kompetent. Es lohnt sich, hier entsprechende Referenzen anzufragen.
Wurde ein fundierter Geschäftsplan erstellt, kann sich der potenzielle Investor davon überzeugen, dass der Kapitalsuchende sich intensiv mit Konzepten und Risiken auseinandergesetzt hat. Denn ein kompletter, gut ausgearbeiteter Businessplan zeigt letztendlich, ob alle Eventualitäten durchdacht wurden. Und weist aus, wie hoch der Kapitalbedarf tatsächlich ausfällt.
Und grundsätzlich gilt: In die Geschäftsplanung sollten unbedingt realistische Einschätzungen und Zahlen einfließen. Schönrechnen ist kein guter Ausgangspunkt.
Kapital kann aus mehreren Quellen beschafft werden. Die lokalen Industrie- und Handelskammern geben eine vollständige Übersicht aller Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. die IHK Offenbach, die einen kurzen Leitfaden bereitstellt).
Hier eine Kurzvorstellung ausgewählter Förderungsmöglichkeiten:
Zusätzlich zu Krediten oder Eigenmitteln sind unter Umständen auch Fördermittel aus unterschiedlichen Töpfen verfügbar:
Mehrere Rechtsformen sind denkbar. Was im Einzelfall sinnvoll ist, sollte mit dem oder den persönlichen Steuerberatern abgestimmt werden.
Üblich, wenn man alleiniger Inhaber des Restaurants sein wird. Der Einzelunternehmer haftet mit seinem Privatvermögen. Zur Gründung genügt ein Gewerbeschein und eine Registrierung der Tätigkeit beim Finanzamt.
Gründen mehrere Personen, ist für Restaurants eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) üblich. Haftung mit Privatvermögen.
Wer mit Kapitalgebern arbeitet und über ausreichendes Kapital verfügt, kann prinzipiell auch eine GmbH oder eine UG (Unternehmergesellschaft) gründen. Bei der GmbH ist ein Stammkapital von EUR 25.000,-- erforderlich, bei einer UG dagegen nur ein Stammkapital von 1 Euro pro Gesellschafter. Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen.
Nebst Kapitalbeschaffung und Festlegen der Rechtsform gilt es, einige Behördengänge zu absolvieren, um alle Genehmigungen zu erhalten. In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. grundsätzlich besteht für jeden Menschen die Freiheit, sich gewerblich zu betätigen. Werden Alkohol oder Speisen angeboten, gilt jedoch eine Beschränkung der Gewerbefreiheit. Entsprechend ist für den Betrieb eines Restaurants eine behördliche Zulassung in Form einer Gaststättenerlaubnis (ugs. immer noch als Gaststättenkonzession bezeichnet) erforderlich.
Außerdem gelten Bestimmungen bzgl. Ladenöffnungszeiten, Gesundheitsrichtlinien und Lebensmittelhygienegesetzen, Brandschutzverordnung und Jugendschutz. Nicht zu vergessen ist auch die Anmeldung bei der GEMA, falls Musik abgespielt wird.
Das Ausstellen der Gaststättenerlaubnis ist Sache der Länder. Der Antrag ist jedoch bei der Stadt zu stellen, in der das Restaurant betrieben werden soll. Die Gebühren dafür belaufen sich länderabhängig ungefähr auf EUR 500. Einzig im Saarland existiert kein Konzessionierungsverfahren, hier genügt es, das Restaurant beim Gewerbeamt als überwachungspflichtiges Gewerbe anzumelden. Die Erteilung der Gaststättenerlaubnis kann mit Auflagen oder Bedingungen verbunden sein.
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
§4 I GastG ist auch geregelt, wann die Behörden die Erlaubnis verweigern können:
Die Erlaubnis kann also verweigert werden, wenn entweder der Antragsteller oder die Räumlichkeiten nicht den behördlichen Anforderungen entsprechen. Dies sind teils keine vollkommen objektiven Kriterien, insofern sollte vor Unterzeichnung eines Miet- oder Pachtvertrags der Dialog mit den Ämtern aufgenommen werden bzw. im mehreren Schritten erfolgen. Insgesamt ist zu empfehlen, Anträge frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung in aller Regel viel Zeit in Anspruch nimmt.
Nachdem alle behördlichen Vorbereitungen abgeschlossen sind, das Restaurant fertig renoviert und eingerichtet und das Personal eingestellt ist, kann im Prinzip Eröffnung gefeiert werden. Spätestens jetzt - idealerweise jedoch weit vorher - ist der operative Betrieb zu organisieren. Dazu gehören unter anderem. Die wichtigen Punkte Kasse und bargeldloses Kassieren.
Seit Anfang 2023 fordern die Finanzbehörden zwingend eine Kasse mit TSE, um sicherzustellen, dass alle Einnahmen ordnungsgemäß erfasst werden. Deshalb steht die Entscheidung an, ob eine elektronische Registrierkasse oder ein digitales Kassensystem angeschafft werden sollte.
Eine elektronische Registrierkasse ist im Vergleich zum Kassensystem günstiger in der Anschaffung, jedoch müssen für Warenwirtschaft, Personalverwaltung und bspw. Buchhaltung separate Systeme angeschafft werden. Diese Extra-Systeme verursachen Kosten, welche höher ausfallen können, als die (vermeintliche) Einsparung. Ein digitales Kassensystem wie der digitale POS von PAYONE integriert die genannten und weitere Funktionen. Diese operativen Geschäftsprozesse werden über eine einzige, intuitiv bedienbare Oberfläche (per Touchscreen) abgewickelt, was den täglichen Betrieb maximal vereinfacht und so effizient macht.
Hier eine Übersicht der wichtigsten Funktionen, die unsere Kassensysteme bieten:
Gäste sollten heutzutage immer auch bargeldlos bezahlen können. Nur auf Bargeld setzen heißt Gäste verlieren. PAYONE, als Deutschlands größter Zahlungsdienstleister, bietet Gastronomen modernste Kontaktlos-Kartenterminals, die perfekt auf die genannten Kassensysteme abgestimmt sind. Mit verschiedenen Vertragsmodellen ab 0 Euro monatlicher Grundgebühr. Mehr zu den verfügbaren Verträgen erfahren sie bei unseren EC Kartenlesegeräten.
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